Biotopverbund

Flächenverluste, Zerschneidung und Isolierung wertvoller Biotope - bedingt u. a. durch Straßen- und Siedlungsbau sowie die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft – führen zum Rückgang der Artenvielfalt. Die verbleibenden „Biotopreste“ sind für viele Arten oft zu klein. Ihre isolierte Lage erschwert den Austausch von Individuen und die daraus resultierende genetische Verarmung gefährdet das dauerhafte Überleben von Populationen. Elemente wie Gehölze, strukturreiche Säume, Triften zwischen den Weideflächen und naturnahe Fließgewässer mit entsprechender Ufervegetation verbinden Biotope und ermöglichen den Austausch zwischen Populationen.

Der Biotopverbund ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. In der letzten Novelle vom Juli 2009 findet sich die entsprechende Regelung in den §§ 20 und 21. Danach soll ein Biotopverbundsystem auf mindestens 10 % der Landesfläche entwickelt werden. Einzelne Bundesländer (wie Nordrhein-Westfalen) haben sich diesbezüglich sogar höhere Ziele gesetzt. Es soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 dienen 1.

Mit einem Abschnitt des Grünen Bandes liegt ein Teil des längsten Biotopverbunds Deutschlands im Projektgebiet des Naturschutzgroßprojektes. Die dortigen Flächen so zu erhalten bzw. zu entwickeln, dass diese wichtige Funktion erhalten bleibt, ist ein Ziel des Naturschutzgroßprojektes. Unter Einbezug der dem grünen Band angegliederten FFH-Gebiete soll der überregionale Biotopverbund weiter gestärkt werden.

1https://www.bfn.de/biotop-und-landschaftsschutz/biotopverbund.html#c4925