Bericht zur 5. PAG-Sitzung am 28.11.2023

5. PAG-Sitzung im Schloss Geisa zeigt straffen Zeitplan

Am Dienstag, dem 28.11.2023 tagte die Projektbegleitende Arbeitsgruppe (PAG) des Naturschutzgroßprojekts zum fünften Mal.

Ca. sieben Monate waren verstrichen seit der letzten PAG-Sitzung im April 2023. In der Zwischenzeit haben sich einige Veränderungen vor allem hinsichtlich der Maßnahmenplanung ergeben.

Im April hatte das Planungsbüro TRIOPS eine großflächige Ganzjahresbeweidung für viele Offenlandkomplexe innerhalb des Planungsraums als naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahme vorgestellt. Bei dieser Planung gab es aus verschiedenen Gründen wesentliche Änderungen. Das Projekt verfolgt den Ansatz zur Etablierung einer ganzjährigen, extensiven Beweidung nicht mehr im vorgestellten Umfang, sondern beschränkt sich auf ausgewählte Bereiche in denen die Rahmenbedingungen eine relativ hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit suggerieren. Als Ausschlusskriterien sind einerseits betriebswirtschaftliche Zwänge, andererseits aber auch naturschutzfachliche Konflikte ermittelt worden. Naturschutzfachlich ergeben sich auf den FFH-Lebensraumtypen 6510 Magere Flachland-Mähwiese und 6520 Berg-Mähwiese Konflikte, da Mähwiesen traditionell durch Mahd entstanden sind und auch weiterhin so gepflegt werden sollen, um entsprechende Qualität zu „garantieren“. Für die betroffenen Betriebe sind es vor allem betriebswirtschaftliche Gründe, die eine Umstellung auf Ganzjahresbeweidung verhindern. Gerade Milchviehbetriebe sind auf die Erhaltung des Status quo angewiesen, um wirtschaftlich zu bleiben. Aber auch bei der Mutterkuhhaltung sind viele Fragen offen, wie zum Beispiel der Absatz der Tiere, wie kann eine Preissteigerung erfolgen, um die Reduzierung der Besatzdichte auszugleichen, wie ist die Haltung in den Wintermonaten zu gestalten und ist entsprechend geschultes Personal verfügbar. Mit einer neuen Zielausrichtung geht das Planungsbüro TRIOPS in die Feinplanung der Maßnahmen über. In den wenigen Bereichen in den sowohl die landwirtschaftlichen als auch die naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen eine Umsetzung ermöglichen, bleibt die Ganzjahresbeweidung als Optimal-Maßnahme bestehen. Als Alternativ-Maßnahme bleibt sie dort erhalten, wo sie vor allem aus faunistischer Sicht besonders zielführend ist. Weiterhin gilt die Maßgabe möglichst viele Artengruppen bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen und vor allem bodenbrütende Vogelarten, wie auch Insekten und Amphibien im Blick zu behalten. Um den Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität auf großer Fläche zu erreichen, soll in den Teilgebieten ein kleinteiliges Nutzungsmosaik geschaffen werden. Dies kann erreicht werden durch:

  • Erhalt und Förderung einer kleinräumig wechselnden Nutzung oder Pflege, also Wechsel aus Wiesen, Weiden, Brachflächen, etc.
  • kleinteilige Mahdregime z. B. durch Staffelmahd und/ oder Belassen von Saum- und Altgrasstreifen
  • ergänzende Maßnahmen zur Grünlandaufwertung (z. B. faunaschonende Heumahd) und
  • extensive Beweidungssysteme (großflächige Standweiden mit geringer Besatzdichte oder „scharfe“ Umtriebsweide, um Mäheffekte nachzuahmen).

In der Regel ist vor allem die Anpassung der aktuellen Erstnutzung der Wiesen und Weiden aus naturschutzfachlichen Gründen nötig.

Frau Hoßfeld zeigt den straffen Zeitplan bis Projektende im September 2024 (eine Projektverlängerung bis 09/ 2024 wurde beantragt. Der nächste wichtige Meilenstein wird Mitte Februar 2024 sein. Ab da liegt die Maßnahmenfeinplanung (PEPL-Kapitel 10 und 11) vor. Diese wird dann an alle PAG-Mitglieder verteilt, die an der Prüfung beteiligt werden müssen bzw. wollen. Prüfzeitraum: Mitte Februar bis Mitte März 2024. Im Anschluss hat TRIOPS bis zur 6. PAG-Sitzung Anfang Mai 2024 Zeit, Änderungswünsche und Kommentare zu prüfen und einzuarbeiten. Bis zur 6. PAG-Sitzung liegt eine komplette Entwurfsfassung vom PEPL vor (ohne Kapitel 9 – Sozioökonomische Analysen).

Die sechste und voraussichtlich letzte PAG-Sitzung wird genutzt, um über die PEPL-Inhalte abzustimmen.

Der finale PEPL-Entwurf wird Ende Juli 2024 an das BfN zur Prüfung und Genehmigung übermittelt. Bis Ende September 2024 soll ein durch das BfN genehmigter PEPL vorliegen, der Grundlage für die Antragsstellung für Projekt II ist.